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Bürokratie um 75% reduzieren!
Die Bürokratie müsste nicht nur in Ankündigungen reduziert werden, „also nicht zu 25 Prozent, sondern zu 75 Prozent“, so der ehemalige Post Generaldirektor Georg Pölzl anlässlich seiner Pensionierung.
Völlig richtig! Es reicht nicht mehr ein wenig an dem geschaffenen Bürokratiemonster herumzuzwicken – nein es muss der gefräßigen Bürokratie an den Kragen gehen und zwar massiv.
Jeder Selbstständige weiß, was es heißt wenn einem das „Wertvollste“ in der Selbstständigkeit – nämlich die eigene Arbeitszeit immer mehr und mehr durch ständig steigende Bürokratie und sinnlosen Verwaltungsaufwand weggenommen wird.
Es sind nicht nur die Vorschriften aus der Vergangenheit, nein, Gesetze und Verordnungen aus den letzten, jüngsten Jahren, wie Datenschutzgrundverordnung, Allergenverordnung, Registrierkassenverordnung, uvm. kamen trotz Lippenbekenntnisse der Politik zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung mehr und mehr dazu; abgeschafft und vereinfacht wurde im Gegenzug so gut wie gar nichts!
Gesetzte die sich teils widersprechen, Seitenlage, sich jährlich stets wiederholenden Überprüfungen, und Atteste für Betriebe, obwohl sich am Arbeitsablauf im Betrieb nichts geändert hat; doppelgleisige Überprüfungen (z.B. durch Arbeitsinspektorat und AUVA), eine komplizierte Lohnverrechnung, die andere Länder viel einfacher und effizienter schaffen, und vor allem Gesetzestexte, die kein Mensch mehr lesen kann, erschweren zunehmend das selbständige Arbeiten in diesem Land.
Beispiel gefällig: Bauarbeiterschutzverordnung: Inkrafttreten §164 Absatz 10
„Das Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt, § 6 Abs. 8 Z 2 und Z 5, § 7 Abs. 4 und 5, § 9 Abs. 4, § 17 Abs. 6, § 34 Abs. 3 zweiter Satz, § 70 Abs. 6, § 85 Abs. 1, 3 und 4 Z 1, § 87 Abs. 1, 5 und 6, § 89 Abs. 7, § 90 Abs. 5 Z 4, § 92 Abs. 5, § 95 Abs. 7 zweiter Satz, § 96 Abs. 8 letzter Halbsatz, § 106 Abs. 1 zweiter Satz, § 108 Abs. 4 erster Satz, § 109 Abs. 2, § 119 Abs. 3 Z 1, 2 und 4, § 122 Abs. 2 letzter Halbsatz, Abs. 3 zweiter Satz und Abs. 5, § 125 Abs. 2 erster und letzter Satz und Abs. 3, § 126 Abs. 3, § 150, § 151 Abs. 1 und 2, § 153 Abs. 1, § 154 Abs. 2, § 155 Abs. 2, § 156 Abs. 6 und Abs. 7 Z1, § 159 Abs. 4 Z 4 sowie § 164 Abs. 9 in der Fassung BGBl. II Nr. 77/2014, treten mit dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Monatsersten in Kraft. Die § 5 Abs. 2, § 22 Abs. 1 erster Satz samt Absatzbezeichnung sowie Abs. 2 bis 6, §§ 23 bis 30, § 34 Abs. 3 dritter Satz und § 156 Abs. 7 Z 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsletzten außer Kraft.“
Ist doch alles Klar – wo es doch eh so einfach ist – oder?
Die Forderung nach einer Taskforce zum Bürokratie-Abbau ist Sinnvoll.
Richtig: Weg mit 75 % der Vorschriften, wirklich ein Turbo, der nichts kostet und Effizienz bringt.
Josef Fritzenwallner
Salzburg, am 03.09.2024