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Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg am 19.11.2024
Einführung eines Staffeltarifs bei der Körperschaftsteuer
Nachdem vom Wirtschaftskammer-Präsident in der Wahlkampfzeit (Krone Freitag, der 30.8.2024) zur KöSt-Senkung auch ein Beitrag geleistet wurde, haben wir uns mit seinem Vorschlag intensiv auseinandergesetzt.
Die von ihm vorgeschlagene befristete Absenkung auf 15 % wird unsererseits abgelehnt, da davon nur die Großunternehmen wie Industrie, Konzerne, Banken und Versicherungen profitieren und die Steuerersparnis dann über erhöhte Ausschüttungen das Land verlässt, statt dass es in Österreich nutzvoll investiert wird.
Ganz vergessen wir bei diesem Vorschlag, dass die österreichische Wirtschaft ganz wesentlich von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften geprägt ist, welche eine erhebliche Steuerentlastung benötigen, damit Liquidität und Investitionsvolumen gestärkt werden.
Gerade diese KMU’s leiden unter den hohen Energiepreisen, die Überinflation der letzten 2 ½ Jahren von fast 20 % und Sinnlossteuern wie der CO²-Abgabe, sowie unter den überproportionalen, von der Wirtschaftskammer mitverhandelten, Gehaltssteigerungen.
Um diese nun zu entlasten und zu stärken, und nicht weiter die Konkursschraube anzudrehen, bietet sich ein gestaffelter KöSt-Satz vom Gewinn wie folgt an:
- bis 100.000 10,0 %
- 000 – 200.000 12,5 %
- 000 – 500.000 15,0 %
- 000 – 1.000.000 20,0 %
- über 1.000.000 23,0 %
Mit einem so gestaffelten KöSt-Tarif würden kleine und mittlere Kapitalgesellschaften ganz erheblich entlastet, und gewinnreiche Unternehmen würden ebenfalls profitieren.
Die unterfertigten Delegierten stellen daher folgenden Antrag:
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg möge beschließen, die Bundesregierung im Wege der Wirtschaftskammer Österreich aufzufordern, Überlegung zur Einführung eines gestaffelten KöSt-Tarifs zu starten und diesen angelehnt an obiges Muster möglichst bald einzuführen.
Salzburg, am 27.10.2024