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Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg am 19.11.2024
Herabsetzung des Prozentsatzes bei der KU 2 (= DZ):
In der Sitzung des Wirtschaftsparlamentes vom 07.05.2024 wurde (zu unserem Missfallen) beschlossen, unseren gleichlautenden Antrag einer Prüfung durch die Organe der WKS zuzuführen.
Nachdem wir über die Ergebnisse dieser Prüfung bis heute keine Mitteilung erhalten haben, erneuern wir unseren Antrag.
Die Wirtschaft und da vor allem die KMU’s leiden unter den hohen Energiepreisen, der Überinflation der letzten 2 ½ Jahren von fast 20 % und Sinnlossteuern wie der CO²-Abgabe, sowie unter den überproportionalen, von der Wirtschaftskammer mitverhandelten, Gehaltssteigerungen.
Die WKS kann es sich allerdings immer noch leisen, Millionen als Zuschuss an das Messezentrum zur Übernahme eines Messebetreibers zu zahlen, wobei bis heute nicht klar ist, was dabei wirklich gekauft wurde, da Stillschweigen vereinbart wurde. Weiters kann es sich die WKS leisten, einen Umbau nach dem anderen zu planen, was sich die Finanziers (die Zwangskammermitglieder) alle miteinander momentan nicht leisten können. Auch hier sind Einsparungspotentiale alleine durch zeitliche Verschiebungen um das eine oder andere Jahr gegeben.
Bedingt durch die überproportional hohen Gehaltssteigerungen bei den KV-Verhandlungen 2023 und 2024 sind und werden bzw. sollten sich die Einnahmen aus der KU 2 (= DZ) ebenso überproportional erhöhen.
Wie dem Rechnungsabschluss 2023 zu entnehmen ist, sind die Vorhaben an baulichen Maßnahmen durch Rücklagen in Höhe von 32.086.123,15 und 3.713.968,99 sowie für den Ankauf von Hausanteilen durch Rücklagen in Höhe von 8.513.561,73 bestens ausgestattet.
Für die anderen Vorhaben steht ebenfalls eine ausreichende Bedeckung durch Rücklagen in Höhe von 15.504.542,27 zur Verfügung, wobei das Anlagevermögen zusätzlich durch die Kapitalrücklage bedeckt ist und die Ausgleichsrücklage in Höhe von 10.465.614,68 ebenfalls zur Verfügung steht.
Wir sehen daher nach wie vor keinen Bedarf, dass die WKS das volle mögliche Erhöhungspotential bei der KU 2 (= DZ) ausschöpfen muss und den, ab 2024 auf 0,24 % abgesenkten Landesanteil beibehalten muss.
Die unterfertigten Delegierten stellen daher folgenden Antrag:
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg möge beschließen, dass der Landesanteil bei der KU 2 (= DZ) auf 0,22 % abgesenkt wird. Zusätzlich möge das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg beschließen, dass die Bundeswirtschaftskammer aufgefordert wird, den Bundesanteil auf 0,11 % ebenfalls abzusenken.
Salzburg, am 27.10.2024