ANTRAG
Salzburg, am 11.04.2024

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Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg am 07.05.2024

Herabsetzung des Prozentsatzes bei der KU 2 (= DZ):

Bedingt durch die überproportional hohen Gehaltssteigerungen bei den KV­Verhandlungen 2023 und 2024 sind und werden bzw. sollten sich die Einnahmen aus der KU 2 (= DZ) ebenso überproportional erhöhen. Wie dem Rechnungsabschluss 2023 zu entnehmen ist, sind die Vorhaben an baulichen Maßnahmen durch Rücklagen in Höhe von 32.086.123, 15 und 3.713.968,99 sowie für den Ankauf von Hausanteilen durch Rücklagen in Höhe von 8.513.561,73 bestens ausgestattet.
Für die anderen Vorhaben steht ebenfalls eine ausreichende Bedeckung durch Rücklagen in Höhe von 15.504.542,27 zur Verfügung, wobei das Anlagevermögen zusätzlich durch die Kapitalrücklage bedeckt ist und die Ausgleichsrücklage in Höhe von 10.465.614,68 ebenfalls zur Verfügung steht. Wir sehen daher keinen Bedarf, dass die WKS das volle mögliche Erhöhungspotential bei der KU 2 (= DZ) ausschöpfen muss und den, ab 2024 auf 0,24% abgesenkten Landesanteil beibehalten muss. Die unterfertigten Delegierten stellen daher folgenden Antrag: Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg möge beschließen, dass der Landesanteil bei der KU 2 (= DZ) auf 0,22% abgesenkt wird. Zusätzlich möge das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg beschließen, dass die Bundeswirtschaftskammer aufgefordert wird den Bundesanteil auf 0, 11 % ebenfalls abzusenken.

Salzburg, am 11.04.2024