Josef Fritzenwallner
Josef Fritzenwallner
Landesobmann WLS

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Prüfung der exorbitanten Strompreiserhöhungen

Liebe Kollegen und Kolleginnen! 

Der Landeshauptmann von Salzburg fordert jetzt plötzlich eine „Prüfung der exorbitanten Strompreiserhöhungen“. Diese wohl politische Forderung stellt der Landeshauptmann im Wissen, dass er seit 2018 Aufsichtsratsvorsitzender der Salzburg AG ist und damit die Verpflichtung hat, die Geschäftsführung zu überwachen und im Vorfeld von Entscheidungen Berichte zu verlangen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Funktion des Landeshauptmanns, in welcher dieser dem Wohl des Landes und dessen Bürgern verpflichtet ist, mit der Funktion eines Aufsichtsrates, in welcher dieselbe Person dem Wohl, der Salzburg AG verpflichtet ist, nicht unvereinbar ist. Offenbar hat der Landeshauptmann beim Betreten der Aufsichtsratssitzungen seine Verpflichtungen gegenüber den Bürgern abgelegt und gegen moralisch unanständige Gewinne der Gesellschaft auf Kosten der Bürger eingetauscht. Als gelernter Jurist und Rechtsanwalt sollte er diese Unvereinbarkeit erkennen. Als Politiker sollte er wissen, dass seine Bürger leistbares Wohnen, leistbare (und qualitativ hochwertige) Lebensmittel, sowie leistbare Energie benötigen. Auch die Betriebe benötigen Energie zu vernünftigen Preisen, um in diesem Land produzieren zu können und die Mitarbeiter beschäftigen zu können. Die Bürger sind auch nicht so dumm, nicht zu erkennen, dass auf deren Kosten derzeit öffentliche Haushalte saniert werden. Das Ausnutzen einer weitreichenden Alleinstellung der Salzburg AG als Anbieter und Leitungsinhaber und willkürliche Preiserhöhungen sind moralisch unanständig und rechtlich möglicherweise sittenwidrig. 

Wenn das Land tatsächlich meint, sich einen Energieversorger halten zu müssen, der jedes Jahr eine große Menge an Gewinn in das Landesbudget spült, dann muss dies in einer Betriebsform erfolgen, wo der Haupteigentümer (Land und Stadt Sbg) zumindest solche Auswüchse verhindern kann. In der derzeitigen Form hat jedenfalls die Kontrolle gänzlich versagt. Und für die Kontrolle ist der Landeshauptmann als Aufsichtsratsvorsitzender verantwortlich. Die jetzt gezeigte Entrüstung des Landeshauptmanns richtet sich somit nur gegen diesen selbst.