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Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg am 07.05.2024
Sozialversicherungsbeiträge von Menschen in der normalen Alters pension senken (2) [nach unvollständiger Umsetzung durch den Gesetzgeber]:
Es ist zwar wirklich erfreulich, wenn unser Antrag im Wirtschaftsparlament der WKS vom 22.11.2022 von der Politik aufgegriffen wurde und in eine teilweise gesetzliche Umsetzung gemündet hat. Leider ist von unserem Antrag aber nur ein kleiner Teil wirklich umgesetzt worden. Die Befreiung bis zur zweifachen Geringfügigkeitsgrenze von den Pensionsbeiträgen kann als erster positiver Schritt gesehen werden. Warum diese Befreiung allerdings nur für das Monatsgehalt und nicht auch für die Sonderzahlungen gilt, kann ein normales Steuerberaterhirn nicht verstehen. Dass mit dieser Lösung ein monatelanger Programmierungsaufwand entstanden ist, der von der ÖGK gerade erst gelöst werden konnte und nun von den Programmanbietern für Lohnverrechnungsprogrammen noch nachzuvollziehen und zu implementieren ist, war den Schöpfern der Gesetzesstelle wohl nicht klar. Dass die korrespondierende Hälfte Befreiung bei der Krankenversicherung nicht umgesetzt wurde ist bedauerlich. Aber dass die Beiträge in die Wohnbauförderung und die Arbeiterkammerumlage sowie die Beiträge an die BV nicht entfallen sind, ist schon schwer zu kritisieren. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es von der AK zu verlangen wäre, auf die Arbeiterkammerumlage für über 60-jährige ebenfalls zu verzichten, wie dies beim DB und DZ (= KU 2) schon der Fall ist. Dass die Steuerbefreiung nicht umgesetzt wurde ist zwar bedauerlich, aber für eine gelebten Staatsbürger gerade noch zu verstehen. Leider führt die vom Gesetzgeber (ÖVP + Grüne) gewählte Lösung nicht nur zu großen Umsetzungsproblemen in der Programmierung durch die nicht durchgeführte Freistellung der Sonderzahlungen, sie führt auch zu einer Ungleichbehandlung von erwerbstätigen Regelpensionisten.
Während nun für Regelpensionisten die Arbeitnehmer sind, der Pensionsbeitrag bis zur zweifachen Geringfügigkeitsgrenze entfällt, gilt dies für Gewerbetriebende nicht. Gerade viele Klein- und Kleinstunternehmer betreiben ihr Unternehmen nach Eintritt in die Regelpension weiter, damit sie ihre mageren Pensionen ein wenig auffetten können (sprich: sich 500,– – 1.000,– EUR dazuzuverdienen). Für diese ist dann allerdings der größte Kostenfaktor die Pensionsversicherung und wäre es eine große Entlastung, diese gleich wie die Arbeitnehmer nicht mehr zahlen zu müssen. Dies würde auch zu einer verfassungsgemäßen Gleichstellung der erwerbstätigen Regelpensionisten führen.
Die unterfertigten Delegierten stellen daher folgenden Antrag:
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg möge beschließen, die Bundesregierung im Wege der Wirtschaftskammer Österreich aufzufordern:
• Die Befreiung von der Pensionsversicherung bei Arbeitnehmern auch auf die Sonderzahlungen auszudehnen
• Die Befreiung von der Pensionsversicherung entsprechend der Lösung für die Arbeitnehmer auch bei Unternehmern einzuführen, damit Kleinund Kleinstunternehmer die ihr Unternehmen nach Eintritt in die Regelpension weiterbetreiben auch in den Genuss dieser Kostenentlastung kommen und damit die bestehende Ungleichbehandlung wegfällt
Salzburg, am 11.04.2024