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Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg am 19.11.2024
Valorisierung der Freigrenze bei der Kommunalsteuer sowie DB+DZ
Mit großer Freude haben wir alle die Jubelmeldung der Wirtschaftskammer vom 8.7.2024 gelesen, dass die Tarife für die Einkommensteuer und die Absetzbeträge wieder valorisiert werden, wobei dies ohnehin einer gesetzlichen Verpflichtung folgt.
Sogar die Taggelder und die Kilometergelder wurden dieses Mal valorisiert, wobei ich mir doch die Frage dabei gestellt habe, welche Kosten beim Fahrrad bzw. Fußgänger entstehen, dass die Kilometervergütungen gleich hoch wie beim PKW sind.
Leider ist allerdings die Freigrenze bzw. der Freibetrag bei der Kommunalsteuer sowie beim DB und DZ (KU 2) seit 1994 gleichgeblieben, während in dieser Zeit der VPI um über 90 % gestiegen ist.
- Freigrenze seit 1994 – 1.460,– und Freibetrag seit 1994 – 1.095,–
- Freigrenze valorisiert – 2.800,– und Freibetrag valorisiert – 2.100,–
Wobei diese valorisierte Freigrenze und dieser valorisierte Freibetrag auch für jeweils für das 13. + 14. Gehalt gelten sollen.
Mit dieser Maßnahme würden viele kleine und kleinste Unternehmen sowohl kostentechnisch als auch verwaltungstechnisch entlastet, indem diese überhaupt nicht Kommunalsteuer- bzw. DB+DZ-pflichtig sind.
Damit würden in den Gemeinden für Klein- und Kleinstbeträge an Kommunalsteuer tausende von Akten wegfallen.
Einen Nebeneffekt ab 2024 hätte dies für die kleinen und kleinsten Unternehmen zusätzlich mit sich, da damit auch der ORF-Beitrag für sie wegfallen würde.
Die unterfertigten Delegierten stellen daher folgenden Antrag:
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg möge beschließen, die Bundesregierung im Wege der Wirtschaftskammer Österreich aufzufordern, obige Freigrenze und obigen Freibetrag nach 30 Jahren ebenfalls zu valorisieren.
Salzburg, am 27.10.2024